Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen, so dass wir zurückrufen können.
Im ersten Telefongespräch wird meist geklärt, welche Form der Unterstützung gegeben werden kann. Das kann eine Terminabsprache (zur persönlichen oder telefonischen Beratung) sein, eine Weitervermittlung an eine andere Einrichtung, eine kurze Sachinformation oder auch eine sofortige ausführliche Telefonberatung.
Ist es den Ratsuchenden aus den unterschiedlichsten Gründen nicht möglich bzw. von ihnen nicht gewünscht, zu einem persönlichen Gespräch in die Beratungsstelle zu kommen, beraten wir auch am Telefon.
Terminierte Telefonberatungen finden außerhalb der telefonischen Sprechzeiten statt.
Persönliche Beratungen unterliegen häufig Phasen, in denen die Beratung telefonisch stattfindet.